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   VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493   

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VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493 (https://dejure.org/2013,25018)
VG München, Entscheidung vom 18.02.2013 - M 23 K 12.30493 (https://dejure.org/2013,25018)
VG München, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - M 23 K 12.30493 (https://dejure.org/2013,25018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Herkunftsland AfghanistanProvinz Ghazni; westlich geprägte Lebensorientierung durch Englischkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493
    Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer er als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht bereits die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 377).

    Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 377).

    Insoweit können auch die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 377).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493
    Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer er als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht bereits die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 377).

    Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 377).

    Insoweit können auch die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 377).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, U.v. 14.7.2009 - 10 C 9/08 - BVerwGE 134, 188).

    Eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr kann aber auch dann, wenn individuelle gefahrerhöhende Umstände fehlen, ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, U.v. 14.7.2009 - 10 C 9/08 - BVerwGE 134, 188).

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493
    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).
  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 1 VwGO und berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostenteilung in Asylverfahren (vgl. z.B. Beschluss vom 29.6.2009 Az: 10 B 60/08 - juris).
  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061

    Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer

    Auszug aus VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493
    Infolge des Abschiebungsverbots war auch die Abschiebungsandrohung in Nr. 4 des Bescheids aufzuheben, da im Umkehrschluss zu § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AsylVfG eine Abschiebungsandrohung unzulässig ist, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegen und kein atypischer Fall gegeben ist (BayVGH, U.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493
    Die Atteste entsprechen daher nicht den durch das Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Mindestanforderungen an fachärztliche Atteste (vgl. insbesondere BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris), so dass für eine weitere Aufklärung des Gesundheitszustands des Klägers durch das Gericht kein Anlass bestand.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/04 - BVerwGE 131, 198) dient das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c Richtlinie 2004/83/EG.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493
    Ob die Voraussetzungen der Verfolgungsdichte erfüllt sind, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinne der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 - NVwZ 2009, 1237).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG München, 18.02.2013 - M 23 K 12.30493
    Die Verwaltungsgerichte haben diese Aufgaben- und Verantwortungszuweisung des parlamentarischen Gesetzgebers zu respektieren (BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 13a B 11.30465

    Asylrecht Afghanistan; Südostregion mit Provinz Ghazni; erhebliche konkrete

  • VGH Bayern, 29.01.2013 - 13a B 11.30510

    Rückkehr von afghanischen Staatsangehörigen in die Südregion

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